Der am 1. Juni 2009 in Kraft getretene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (PDF-Datei) schreibt eine maximale Verweildauer bestimmter Inhalte auf den Webseiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor. Nach der Verweildauer müssen die Inhalte gelöscht werden. Irrsinn, denn wir haben diese doch mit unseren Gebühren bezahlt und gerade die Nachrichten sind wichtige Zeitdokumente. Aber wieder einmal haben sich die Lobbyisten privater Unternehmen durchgesetzt (Ich bin gespannt welcher Politiker nach seinem ausscheiden einen Vorstandsposten bei den Medienanbietern erhält). Doch es gibt Widerstand von einer Gruppe anonymer Aktivisten: sie haben einen großen Teil des Archives der Tagesschau unter depub.org wieder bereit gestellt und weitere sollen folgen.
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